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   LG Berlin, 05.12.2003 - 64 S 369/03   

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https://dejure.org/2003,38617
LG Berlin, 05.12.2003 - 64 S 369/03 (https://dejure.org/2003,38617)
LG Berlin, Entscheidung vom 05.12.2003 - 64 S 369/03 (https://dejure.org/2003,38617)
LG Berlin, Entscheidung vom 05. Dezember 2003 - 64 S 369/03 (https://dejure.org/2003,38617)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 10/92

    Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus LG Berlin, 05.12.2003 - 64 S 369/03
    Aber die Begriffsbestimmung sowie die Aufzählung der Betriebskosten enthält in der Anlage 3 zu § 27 II. BV nach herrschender Auffassung in der Rechtsprechung eine abschließende Regelung darüber, welche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen (BGH NJW 1993, 1061, 1062; OLG Koblenz NJW 1986, 995, 996).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.1991 - 10 U 1/91
    Auszug aus LG Berlin, 05.12.2003 - 64 S 369/03
    Wachschutzkosten werden grundsätzlich nicht von dem Betriebskostenkatalog der Anlage 3 erfasst (vgl. auch AG Mitte, GE 2001, 1541; AG Köln WM 2002, 615, 616; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 1354; Staudinger/Emmerich, § 556 BGB Rdnr. 41 - letzterer dahingehend, dass Wachschutzkosten jedenfalls dann nicht umlegbar sind, wenn sie der allgemeinen prophylaktischen Bewachung der Objekte ohne konkreten Anlass dienen).
  • KG, 02.05.2022 - 8 U 90/21

    Umlegung von Bewachungskosten ohne Höhenbegrenzung

    3.3 Die Auffassung im Urteil des LG Berlin vom 05.12.2003 - 64 S 369/03 - MM 2004, 76, Wachschutzkosten seien trotz ausdrücklicher Umlagevereinbarung nicht umlagefähig, weil die Aufzählung der Betriebskosten in Anlage 3 zu § 27 der II. BV abschließend gewesen sei, ist unvereinbar damit, dass Nr. 17 dieser Anlage 3 - wie nunmehr § 2 Nr. 17 BetrKV - sonstige Betriebskosten aufführt.
  • LG Berlin, 25.02.2013 - 67 S 365/12

    Verbauchsabhängige Abrechnung unmöglich: Keine Heizkostenkürzung!

    Es ist nicht ersichtlich, dass abweichend der überwiegenden Ansicht (so z. B. LG Berlin Urt. v. 05.12.2003, 64 S 369/03, zitiert nach juris) hier ausnahmsweise die Wachschutzkosten als möglicherweise notwendige Maßnahme zum Schutz des Eigentums der Mieter neben den eigentlichen Hauswartskosten umlegbar wären.
  • AG Berlin-Wedding, 23.05.2012 - 3 C 378/08

    Heizkostenabrechnung - Kürzung bei nicht verbrauchsabhängiger Abrechnung der

    Die Umlage von Wachschutzkosten oder hier Sicherheitsdienstkosten als sonstige Betriebskosten im Sinne des § 27 der 2. Berechnungsverordnung ist nicht zulässig, da die Übernahme dieser Kosten als sonstige Betriebskosten zwischen den Parteien nicht gesondert vereinbart wurde (vgl. insoweit Landgericht Berlin, Urteil vom 05.12.2003 - 64 S 369/03 -).
  • LG Freiburg, 16.03.2017 - 3 S 224/16

    Preisgebundene Wohnraummiete in Baden-Württemberg: Umstellung einer

    Was die Position "Sicherheitsdienst" mit 81, 76 ? betrifft, deren Rückzahlung konkret (nur) für das Jahr 2014 begehrt wird, ist darüber hinaus weder vorgetragen noch ersichtlich, dass abweichend von der überwiegenden Ansicht (vgl. etwa LG Berlin Urt. v. 05.12.2003, 64 S 369/03, LG Berlin, Urteil vom 25. Februar 2013 - 67 S 365/12 -, juris) hier ausnahmsweise (BGH, Beschluss vom 05. April 2005 - VIII ZR 78/04 -, juris) die Kosten für einen Sicherheitsdienst als möglicherweise notwendige Maßnahme zum Schutz des Eigentums der Mieter umlegbar wären.
  • AG Berlin-Köpenick, 12.08.2004 - 12 C 51/04
    Anmerkung ebenso: LG Berlin vom 5.12.03 - 64 S 369/03 -, MM 04, 76.
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